Gut abgesichert mit einer Tierhalter Haftpflichtversicherung
Nicht jedes Haustier oder Tier ist automatisch über die private Haftpflichtversicherung des Besitzers versichert. Während etwa Katzen und andere Kleintiere in der Privathaftpflichtversicherung enthalten sind, besteht für Hunde oder Pferde kein Versicherungsschutz. Diese Tiere müssen also separat versichert werden. Dafür gibt es die Tierhalterhaftpflichtversicherung. In manchen Bundesländern ist der Abschluss einer solchen Versicherung vorgeschrieben, in manchen nicht. Aber auch wenn keine Tierhalterpflichtversicherung vorgeschrieben ist, sollte eine abgeschlossen werden, da die Schäden, die Hunde oder Pferde verursachen, können schnell in die Tausende gehen können.
Tierhalter haften mit ihrem gesamten Vermögen für sämtliche Schäden, die ihr Hund oder ihr Pferd Dritten oder Sachen Dritter zufügen. Bricht zum Beispiel ein Pferd aus der Koppel aus, läuft panisch auf die Straße und verursacht dadurch einen Unfall mit einem Tanklastwagen, dessen Ladung infolgedessen ins Erdreich sickert, kann man sich leicht ausmalen, welche Kosten auf den Besitzer des Tieres zukommen können. Für viele würde ein solcher Schaden schlicht und ergreifend den finanziellen Ruin bedeuten.
Wichtig beim Abschluss einer Tierhalter Haftpflichtversicherung ist in erster Linie die Deckungssumme. Diese sollte möglichst hoch, idealerweise unbegrenzt sein. Außerdem lohnt sich ein Blick in die Vertragsbedingungen. Einige Versicherungsgesellschaften schließen nämlich Leistungen aus, falls der Versicherungsnehmer seine Pflichten als Tierhalter vernachlässigt. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn er seinen Hund frei laufen lässt, obwohl eine Leinenpflicht besteht oder er sein Pferd auf die Koppel stellt, den Zaun aber nicht unter Strom setzt. Auf eine solche Klausel sollte also verzichtet werden. Darüber hinaus bieten einige Versicherer auch Sonderkonditionen an. Jungtiere sind normalerweise für einen bestimmten Zeitraum beitragsfrei mitversichert. Meist liegt dieser Zeitraum zwischen einem halben und einem Jahr. Zu beachten ist außerdem, dass Schäden, die das Tier an Sachen des Halters verursacht nicht versichert sind.