Die Berufsunfähigkeitsversicherung: auf jeden Fall sinnvoll

Es gibt nur wenige Versicherungen, die wirklich sinnvoll sind. Viele Deutsche sind hoffnungslos überversichert. Aber eine Versicherung sollte jeder Berufstätige abgeschlossen haben: die Berufsunfähigkeitsversicherung. Sieht man sich die Statistik an, wird jeder vierte Arbeitnehmer vor dem Erreichen des Rentenalters berufsunfähig. Tritt dieser Fall ein, zahlt der Staat zwar eine Rente, diese liegt aber deutlich unter dem vorherigen Einkommen. Um den gewohnten Lebensstandard halten zu können, sollte diese Lücke durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgedeckt werden.

Generell sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung so früh als möglich abgeschlossen werden. Am besten schon mit Beginn der Ausbildung. Zu diesem Zeitpunkt sind die monatlichen Beiträge noch niedrig und auch mit den Gesundheitsfragen treten in der Regel keine Probleme auf, was in späteren Jahren durchaus der Fall sein kann. Bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente festgelegt. Der zu zahlende Beitrag richtet sich nach der Rentenhöhe und dem ausgeübten Beruf. Grundsätzlich sollte man die Rentenhöhe relativ hoch ansetzen.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dann, wenn der Versicherte seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Die Berufsunfähigkeitsrente, die in diesem Fall gezahlt wird, erhält der Versicherungsnehmer dann längstens bis zum Erreichen des Rentenalters. Um Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente zu haben, muss keine dauerhafte Berufsunfähigkeit vorliegen. Die meisten Versicherungsgesellschaften leisten bereits bei einer Berufsunfähigkeit, die eine Dauer von sechs Monaten überschreitet. Konkret bedeutet dies, dass ein Versicherter, der seinen Beruf seit mindestens sechs Monaten aufgrund von Krankheit, Kräfteverfall oder Körperverletzung nicht mehr ausüben kann, Anspruch auf Zahlung der vollen Berufsunfähigkeitsrente hat.

Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind die Vertragsbedingungen sehr wichtig. Vor dem Abschluss einer solchen Versicherung sollte man unbedingt darauf achten, dass der Versicherungsvertrag keine Klausel über die abstrakte Verweisung enthält. Ist diese Klausel enthalten, kann die Versicherungsgesellschaft die Zahlung verweigern, sofern der Versicherungsnehmer, trotz gesundheitlicher Einschränkungen, einen anderen Beruf ausüben kann.

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